Verhandlungen zum überarbeiteten Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG abgeschlossen

Die Vertragspartner H+, prio.swiss und ZMT haben die Verhandlungen über den Nachfolgevertrag des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG erfolgreich abgeschlossen. Bei der Überarbeitung stand die weitere Stärkung der Wirksamkeit im Zentrum.

Der seit Mai 2024 geltende Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) wurde von den Vertragspartnern überarbeitet und soll dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Ziel der Revision ist es, den Vertrag stärker wirkungsorientiert auszurichten, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und die Umsetzung zu vereinfachen. Gleichzeitig bleibt der grundlegende Mechanismus des bestehenden Vertrags erhalten, was den Spitälern und Kliniken Kontinuität und Planungssicherheit bietet.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die stärkere Verankerung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (PDCA-Zyklus) im Vertrag sowie eine stärkere Ausrichtung auf messbare Qualitätskennzahlen. Zudem entfällt die bisherige Rückerstattung der Auditkosten, während der administrative Aufwand für die Spitäler und Kliniken unverändert bleibt.

Der Vorstand H+ hat den neu verhandelten Vertrag zur Unterzeichnung freigegeben. H+ und prio.swiss reichen den Vertrag nun zur Genehmigung durch den Bundesrat ein. Die Vertragspartner erwarten den Entscheid des Bundesrats im Frühling 2027.

Der Vertrag ist in Übersetzung und wird so bald wie möglich auf Französisch und Italienisch zur Verfügung stehen.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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