Qualitätsvertrag

Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» fordert im Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Vertragspartner H+ und prio.swiss haben in einem entsprechenden Vertrag Regeln für eine verbindliche, einheitliche und transparente Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken vereinbart. Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.

Der Bundesrat hat den Qualitätsvertrag zwischen H+, curafutura und santésuisse (QV58a) am 22. Mai 2024 genehmigt (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates). Der QV58a tritt somit per sofort in Kraft.

Weiterführende Informationen

Neuer Qualitätsvertrag ab 2028

Der bestehende QV58a ist befristet gültig. Die Verhandlungen zum unbefristeten Folgevertrag sind abgeschlossen. Die Genehmigung durch den Bundesrat ist noch ausstehend.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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