Aktualisierung der Verbesserungsmassnahmen Sturzprävention und systematische Suizidprävention
Die aktualisierten Verbesserungsmassnahmen Sturzprävention und systematische Suizidprävention sind publiziert. Mit der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Qualitätsvertrag werden diese Verbesserungsmassnahmen für designierte Spitäler und Kliniken ab 2028 obligatorisch.
Die Verbesserungsmassnahmen Sturzprävention und systematische Suizidprävention wurden aktualisiert.
Hintergrund ist der neu verhandelte Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG. Genehmigt der Bundesrat diesen neu verhandelten Qualitätsvertrag, werden die Verbesserungsmassnahmen Sturzprävention für Rehakliniken sowie systematische Suizidprävention für Psychiatrien ab 2028 obligatorisch.
Mit der Überarbeitung der Verbesserungsmassnahmen rückt der PDCA-Zyklus stärker in den Fokus und die Indikatoren sind präziser definiert.