Überarbeitetes QVM-Antragsformular und Wegleitung

Die H+ Fachkommission Qualität (FKQ) hat das Antragsformular und die Wegleitung für die fachliche Anerkennung von Verbesserungsmassnahmen überarbeitet und insbesondere die Anforderungen zum Wirkungsnachweis, Schnittstellenmanagement und PDCA-Zyklus geschärft.

Das überarbeitete Antragsformular für Verbesserungsmassnahmen (VM) bringt folgende wesentliche Neuerungen mit sich:

Terminologie
H + spricht neu von Verbesserungsmassnahme, angelehnt an die laufenden Diskussionen des Verbandes mit den Vertragspartnern. Diese Anpassung wurde in der Kommunikation (auf unserer Website) bereits umgesetzt. 

Verstärkter Fokus auf Evidenz und Wirkungsorientierung
Die grösste Änderung betrifft die Darlegung und Messung der Wirksamkeit von VM. Die Evidenz für der Massnahme ist mit Daten zu belegen und bekannte Key Performance Indikatoren (Prozess, Struktur und nach Möglichkeit auch Outcome) sind zu definieren, um die Wirksamkeit der Massnahme zu überprüfen.

Klare Trennung: Methodik versus Überprüfung
Kapitel 3 unterscheidet nun deutlich zwischen der Methodik der Umsetzung (Kapitel 3a) und der Überprüfung durch externe Prüfstellen (Kapitel 3b). Diese Trennung schafft Klarheit darüber, was Spitäler und Kliniken umsetzen müssen und was im Audit geprüft wird. 

Schnittstellen neu berücksichtigt
Neu enthalten die Anträge auch eine Definition und Beschreibung von Schnittstellen zu betriebsinternen und externen Leistungserbringern.

Neue Einreichfristen
Die Anträge können neu zweimal jährlich eingereicht werden, mit Stichtagen am 30. Juni und 31. Dezember. Die FKQ entscheidet jeweils in Q1 respektive Q3 über die Anträge.

Mit diesen Anpassungen werden VM noch konsequenter auf ihre nachweisbare Wirkung und systematische Messbarkeit ausgerichtet und die Evidenzlage klarer beschrieben. Dies stärkt den Beitrag der Verbesserungsmassnahmen zur Optimierung der Patientensicherheit und Behandlungsqualität.

Kontakt

Claudia  Weiss

Claudia Weiss

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