Jahresbericht 2024 über den Stand der Umsetzung des Qualitätsvertrags
Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG im Spitalbereich soll die Behandlungsqualität und Patientensicherheit in Schweizer Spitälern und Kliniken systematisch verbessern. Im April 2025 haben die Qualitätsvertragspartner den ersten Jahresbericht über den Stand der Qualitätsentwicklung verabschiedet.
Nach dem Inkrafttreten des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG (QV58a) im Mai 2024 kann ein erstes Fazit zur Umsetzung gezogen werden.
Umsetzung seitens Spitäler
Für das Jahr 2024 waren die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems, die Erarbeitung eines Qualitätskonzepts zur Qualitätskultur sowie die Umsetzung der obligatorischen CIRS und mindestens einer zusätzlichen Qualitätsverbesserungsmassnahme (QVM) im Handlungsfeld Qualitätskultur vorgesehen.
Die Spitäler haben erstmals die Selbstdeklaration zu den geforderten zentralen Elementen ausgefüllt. Über 90 Prozent der Spitäler und Kliniken erfüllen die Vorgaben aus dem QV58a. Die Ergebnisse werden auf spitalinfo.ch veröffentlicht und bilden die Grundlage für den Jahresbericht.
Umsetzung seitens Qualitätsvertragspartner
Die Vertragspartner haben im Jahr 2024 Anerkennungsprozesse für QVM etabliert und die externen Überprüfungen, die ab 2025 stattfinden, vorbereitet. Weitere Schwerpunkte waren das Organisieren und Durchführen von Informationsveranstaltungen und Schulungen.
Ausblick
Im Jahr 2025 wird der Fokus auf den Pilotüberprüfungen, der Einführung des Handlungsfelds Patientensicherheit und den Neuverhandlungen für den Nachfolgevertrag des befristeten Qualitätsvertrags liegen.
Ab 2026 werden Routineüberprüfungen und mögliche Sanktionen eine noch stärkere Verbindlichkeit schaffen. Langfristig wird es entscheidend sein, die gewonnen Erkenntnisse aus den ersten Jahren zu nutzen, um die Implementierung der geforderten Elemente weiter zu optimieren und diese nachhaltig zu verankern.
Weitere Informationen zum Umsetzungsstand entnehmen Sie dem Jahresbericht.