Jahresbericht 2025 zur Umsetzung des Qualitätsvertrags ist publiziert
Der Jahresbericht zur Umsetzung des Qualitätsvertrags zeigt, dass der Vertrag wirkt: Die Anzahl Spitäler und Kliniken, die ein Qualitätsmanagementsystem haben und die Qualitätsverbesserungsmassnahmen vollständig umsetzen, steigt.
Die Einführung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG markiert einen wichtigen Schritt zur systematischen Qualitätsentwicklung in Schweizer Spitälern und Kliniken. Die Massnahmen im Jahr 2025 konzentrieren sich auf die Implementierung zentraler Qualitätsstrukturen, wobei das Jahr 2025 als Pilotjahr für die Überprüfungen diente. Die enge Zusammenarbeit zwischen Spitälern und Kliniken, Versicherern und Fachorganisationen sowie den Kantonen ermöglicht eine koordinierte Umsetzung.
Es ist erfreulich, dass anhand der Daten die Wirksamkeit des Qualitätsvertrags deutlich wird. In praktisch allen Bereichen, die in der Selbstdeklaration abgefragt werden, können Spitäler und Kliniken eine Steigerung in der Anzahl der umgesetzten Qualitätsverbesserungsmassnahmen vorweisen. Dies gilt auch für den Anteil der vollständig implementierten Massnahmen. Alle Details entnehmen Sie dem Jahresbericht, der unter Dokumente zum Download bereitsteht.
