H+ begrĂŒsst es, die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen einzufĂŒhren. Die bisherige Praxis in SpitĂ€lern und Kliniken, welche ein Rauchen in Patientenzimmern nicht erlaubt, soll beibehalten und gestĂŒtzt werden. H+ befĂŒrwortet grundsĂ€tzlich auch die Möglichkeit fĂŒr Ausnahmeregelungen fĂŒr Pflegeinstitutionen und sozialmedizinische Einrichtungen.