H+ unterstützt die Revision mit Blick auf die Referenztarife für eine schweizweit freie Spitalwahl (Art. 35b und Art. 35c E-KVV) im Grundsatz. Dazu gehört auch der einheitlich und einmal im Jahr festgelegte Publikationstermin. Im Ergebnis stehen jedoch einige wenige Verbesserungen massiven administrativen und systemischen Mehrbelastungen gegenüber – für die Leistungserbringer und für die kantonalen Gesundheitsdepartemente.
- Die Vorlage sollte deshalb so angepasst werden, dass der administrative Aufwand insbesondere für die Leistungserbringer in einem vertretbaren Rahmen bleibt und die Patient:innen rechtzeitig über die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten informiert werden können.
- Die Methode zur Herleitung der Referenztarife soll über alle Kantone hinweg vereinheitlicht und standardisiert werden.
Im Hinblick auf die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker ist die Vorlage (Art. 54 Abs. 1 Bst. c und Bst. e E-KVV) zudem dahingehend zu ergänzen, dass die Möglichkeit von Laboratorien in der Spitalpharmazie ausdrücklich sowohl für von einem anderen Leistungserbringer angeordnete Analysen als auch für den Eigenbedarf (ambulant) vorgesehen wird. Des Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme des Schweizerischen Vereins der Amts- und Spitalapotheker (GSASA), insbesondere auf die Detailkommentare und Anträge zu Art. 54 und Art. 62 E-KVV.