TARPSY
Der Bundesrat hat die Einführung von TARPSY 1.0 per 1. Januar 2018 genehmigt. Die Tarifstruktur deckt alle stationären Leistungsbereiche der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Für Fragen zum Projekt TARPSY wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei SwissDRG AG.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Fachverantwortliche TARPSY bei H+, Eva Spring.
Tarifstruktur-Vertrag TARPSY
Sie finden hier nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem eFlash-Login den Tarifstruktur-Vertrag TARPSY.
- Tarifstrukturvertrag TARPSYgültig ab 01.01.2026
- Anhang E Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG) gültig ab 01.01.2026
- Anhang F Monitoring der Mengen, Volumen und Kosten gemäss Art. 47c KVG TARPSYgültig ab 01.01.2026
- Klarstellungen zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)gültig ab 1. Januar 2026
- Empfehlungen zu den Klarstellungen TARPSY zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthalts vom 1. Januar 2024gültig ab 1. Juli 2025
- Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)Gültig vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
- Klarstellungen zur Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (Art. 49 Abs. 1 KVG)Gültig vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
