Ambulantes Gesamt-Tarifsystem (ambulante Pauschalen und TARDOC)
Das ambulante Gesamt-Tarifsystem wurde am 1. Januar 2026 eingeführt. Es besteht aus ambulanten Pauschalen und TARDOC und hat den Einzelleistungstarif TARMED abgelöst.
Die aktuellen Unterlagen, Informationen und den Tarifbrowser finden Sie auf der Website der OAAT AG.
Das ambulante Tarifsystem und der Wegfall des TARMED werden genutzt, die Ressourcenbewertung in REKOLE von den Taxpunkten auf andere Bewertungsmöglichkeiten umzustellen. Die Arbeiten werden durch die Arbeitsgruppe Kostenträgerrechnung vorangetrieben und durch die REK-Kommission abgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über folgenden Link: Ablösung TARMED: Effekte auf REKOLE ®
LKAAT+ Version c (Excel) Stand, 6.2.2026
LKAAT+ Version c (CSV) Stand, 6.2.2026
Transcodierung TARMED-LKAAT Version c
Das Simulationstool von H+ steht den Mitgliedern der ehemaligen Infosession Preisbildung zur Verfügung-
Die neuen Tarifstrukturen beruhen auf neuen oder adaptierten Grundsätzen, welche von allen Beteiligten erlernt und verstanden werden müssen. H+ erarbeitet zusammen mit ihren Partnern H+ Bildung und Espace Competence Schulungen. Diese werden direkt auf den Websites von H+ Bildung und Espace Compétences aufgeführt.
Schulungsunterlagen stehen als PDF zur Verfügung. Diese Schulungsunterlagen können von den Spitälern für die Schulungen der Anwenderinnen (Ärzte und Pflegefachkräfte) verwendet werden. Falls Sie die PPT-Version der Anwenderschulung benötigen, wenden Sie sich bitte an gesamttarifsystem[at]hplus[dot]ch, damit wir Ihnen den Foliensatz per Mail zustellen können.
Auch im neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystem sind die Verhandlungen über den Taxpunktwert zu führen. Um die Ambulantisierung zu fördern, braucht es substantielle Tariferhöhungen im spitalambulanten Bereich. H+ hat mit der Infosession Preisbildung die Arbeiten koordiniert und in einem geschlossenen Teamskanal stehen den Mitgliedern relevante Unterlagen für die Verhandlungen zur Verfügung.
Eine Gruppe von über 30 Schweizer Spitälern (private und öffentliche) hat zusammen mit eonum datenbasiert analysiert, wie die ärztliche Leistung (AL-Anteil) bei den ambulanten Pauschalen im neuen ambulanten Gesamt-Tarifsystem ab 2026 möglichst korrekt ermittelt werden kann. Der AL-Anteil kann für die Entwicklung eines Vergütungsmodells für ambulante Leistungen von Belegärzt:innen nützlich sein.
Die Gruppe ist zum Schluss gekommen, dass hierfür der von der OAAT ausgewiesene AL-Anteil pro ambulante Pauschale als Basis angewendet werden kann, wie ihn die OAAT im Datenspiegel publiziert.
H+ Empfehlung: H+ empfiehlt, die OAAT-Prozentsätze (insbesondere jene die auf REKOLE®-Kostenkomponenten abstellen) nicht unverändert zur Ermittlung der medizinischen Anteile und somit als Grundlage für die Vergütung von Belegärzt:innen heranzuziehen. Die medizinischen Anteile sollten intern neu bewertet werden, in dem die organisatorische Struktur der jeweiligen Einrichtung zu berücksichtigen ist. In diesem Zusammenhang sind die REKOLE®-Kostenkomponenten als Obergrenze zu betrachten.
Nachfolgend finden Sie die Liste mit den AL-Anteilen sowie dem Anästhesie-Anteil pro ambulanten Pauschalen v1.1c (10. November 2025).
Katalog Ambulante Pauschalen: Anteile Arzt- und Anästhesieleistungen 2026 (Excel)
Weiterentwicklung: H+ wird die Liste hinsichtlich der neuen Version des ambulanten Gesamt-Tarifsystems, bzw. der Pauschalen des Jahres 2027 und ff. aktualisieren.
Detaillierte Erläuterung AL-Anteile bei ambulanten Pauschalenset
Haben Sie weitere Fragen? Dann füllen Sie folgendes Formular aus: Formular für fachliche oder technische Anfragen.
Die Fragen werden in den neu geschaffenen Arbeitsgruppen bearbeitet und beantwortet.