BAG: Information zum Selbstbehalt bei Arzneimitteln

Das Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG) hat in einem Schreiben ĂŒber den Selbstbehalt bei Arzneimitteln informiert.

Aufgrund von vermehrten Anfragen hat das Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG) ein Schreiben zu folgendem Thema verfasst: «Selbstbehalt bei Arzneimitteln: Rechte und Pflichten der Leistungserbringer bei der Verschreibung und Abgabe von OriginalprĂ€paraten bzw. austauschbaren Generika» (Umsetzung von Artikel 38a der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV, SR 832.112.31)). Dabei geht es um die AbrechnungsmodalitĂ€ten im Zusammenhang mit dem differenzierten Selbstbehalt.

Das Informationsschreiben des BAG enthÀlt folgende Punkte:

  • Allgemeines zum Selbstbehalt von Arzneimitteln
  • Pflichten bei der Verschreibung und Abgabe von OriginalprĂ€paraten und Generika
  • Nicht substituierbare Therapien

Das komplette Schreiben finden Sie unter «Dokumente».

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