Teilrevision KVV Anlagenutzungskosten

H+ hält am Entscheid der SwissDRG AG fest, dass der Bundesrat fßr das Jahr 2013 Anlagenutzungskosten von 11% respektive fßr 2014 von 12% genehmigen soll. Die vorgeschlagene Verordnungsanpassung mit einem Betrag von 9% fßr die beiden kommenden Jahre ist weder formell noch sachlich nachvollziehbar. H+ lehnt diese strikte ab.