Stellungnahme von H+ zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG)

Die Revision soll sicherstellen, dass die Opfer von (namentlich hĂ€uslicher oder sexueller) Gewalt Zugang zu spezialisierten und qualitativ hochwertigen medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen haben. Den Opfern wird insbesondere das Recht zukommen, unabhĂ€ngig von der Eröffnung eines Strafverfahrens die Erstellung einer unentgeltlichen rechtsmedizinischen Dokumentation zu beantragen. Die rechtsmedizinische Hilfe wird somit zu einer Opferhilfeleistung im Sinne des OHG. Die Kantone haben dafĂŒr zu sorgen, dass sich die Opfer an eine spezialisierte Stelle wenden können.