Stellungnahme von H+ zum Pandemieplan im Rahmen der Pandemievorbereitung Schweiz

Das Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG) hat den Pandemieplan Schweiz grundlegend ĂŒberarbeitet. Die regulĂ€re Konsultation dazu dauerte bis am 24. Juli 2024. Der ĂŒberarbeitete Pandemieplan Schweiz soll im Gegensatz zum aktuell gĂŒltigen «Influenza Pandemieplan» von 2018 auf Pandemien allgemein und nicht nur auf ein bestimmtes Pathogen ausgerichtet werden. Insbesondere soll die Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie darin Eingang finden. Die gesetzliche Grundlage fĂŒr die Pandemievorbereitung bildet aber nach wie vor das Epidemiengesetz (EpG) von 2012, das derzeit in Revision ist. Gemeinsam mit sieben Partnerorganisationen hat H+ das BAG am 4. Juni 2024 um FristverlĂ€ngerung ersucht. Sie sind mit dem gewĂ€hlten Vorgehen nicht einverstanden. H+ findet es fragwĂŒrdig, den Pandemieplan auf Grundlage eines Gesetzes (Epidemiengesetz EpG) zu verfassen, dessen definitive Ausgestaltung unbekannt ist. 

In der Folge hat das BAG H+ lediglich eine FristverlĂ€ngerung bis am 31. August 2024 gewĂ€hrt und konnte insbesondere unserer Forderung, vor der Konsultation zuerst die Auswertungen und Berichte der laufenden Gesetzesrevisionen (Epidemiengesetz EpG, Landesversorgungsgesetz LVG, Heilmittelgesetz HMG) zu publizieren, leider nicht nachkommen. 

Ohne Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen oder Entscheide dazu, scheint H+ zum jetzigen Zeitpunkt jedoch eine seriöse und sachlich fundierte Stellungnahme (mit dem dafĂŒr vorgesehenen Fragebogen) leider trotz der gewĂ€hrten FristverlĂ€ngerung nicht möglich. Vor dem Hintergrund dieser ErlĂ€uterungen haben wir die Gelegenheit zur RĂŒckmeldung vielmehr genutzt, um nochmals auf die wichtigsten Argumente unserer Stellungnahme zum revidierten Epidemiengesetz revEpG vom 22. MĂ€rz 20224 aufmerksam zu machen, da insbesondere die KlĂ€rung von finanziellen und organisatorischen Fragen in direkter AbhĂ€ngigkeit zum Epidemiengesetz stehen.  

FĂŒr alle rein fachspezifischen Aspekte zum Pandemieplan Schweiz, welche nicht primĂ€r im Zusammenhang mit ĂŒbergeordneten finanziellen oder organisatorischen Fragen stehen, verweisen wir auf die Stellungnahme von Swissnoso, welche im Rahmen der Konsultation beim BAG bereits Mitte August 2024 eingereicht wurde.