Revision des Gefahrgutrechts

H+ begrĂŒsst es grundsĂ€tzlich, medizinische Instrumente bzw. GerĂ€te, die möglicherweise mit ansteckenden Stoffen kontaminiert sind und zu bestimmten Zwecken befördert werden, in der Regel nicht dem ADR zu unterstellen. H+ befĂŒrwortet den Grundgedanken, dass die Gefahrgutbeauftragten der Betriebe kĂŒnftig ĂŒberprĂŒfen mĂŒssen, ob die betroffenen Arbeitnehmenden gemĂ€ss den Änderungen der Gefahrgutbestimmungen weitergebildet sind. Einmal mehr haben die SpitĂ€ler und Kliniken jedoch zusĂ€tzliche administrative und kostspielige Aufwendungen, die sie selbst tragen mĂŒssen.