Aus Sicht von H+ genßgen das Arbeitsgesetz und die Verordnung 1 fßr den Arbeitnehmerschutz beim Pikettdienst. Wichtig ist, dass die korrekte Anwendung der entsprechenden Artikel nun in der Praxis ßberprßft wird. Sollten sich dabei erhebliche Schwierigkeiten und Probleme des Arbeitnehmerschutzes zeigen, ist H+ selbstverständlich fßr weitere Diskussionen offen.