Neuer Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung)

GrundsĂ€tzlich begrĂŒsst H+ eine Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung fĂŒr gewisse Gruppen von Arbeitnehmenden und unterstĂŒtzt den neuen Art. 73a grundsĂ€tzlich als ersten Schritt in die richtige Richtung. H+ fordert jedoch eine deutlich tiefere Lohngrenze fĂŒr das Gesundheitswesen sowie weitergehende Revisionen.