Anpassung von Artikel 4 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31) in Bezug auf von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren verordnete Leistungen

H+ unterstĂźtzt die Forderungen der Chiropraktoren, selbst weiterfĂźhrende diagnostisch-therapeutischen Behandlungen zu verordnen. Chiropraktoren, die ihre Ausbildungen vor 2007 absolviert haben, sollten jedoch nachweisen mĂźssen, dass ihre Ausbildung gleichwertig ist.