20.490 n Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz

Der Entwurf der SGK-N sieht vor, dass Personen, welche Heilmittel verschreiben, abgeben oder anwenden oder zu diesem Zweck einkaufen, sowie Organisationen, die solche Personen beschĂ€ftigen, ihre Interessenbindungen mit der medizintechnischen und pharmazeutischen Industrie, offenlegen mĂŒssen. 

FĂŒr die Umsetzung dieser Regelungen wird ein neuer Artikel 57 im Bundesgesetz ĂŒber Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz – HMG) aufgenommen und zwei weitere Artikel (Art. 58 Absatz 5 erster Satz und Art. 87 Abs. 1 Bst. i HMG) darin ergĂ€nzt.

H+ begrĂŒsst im Grundsatz die Bestrebungen zur Förderung von Transparenz. Hingegen lehnt H+ den vorliegenden Gesetzesentwurf der SGK-N ab. Er ist weder zielfĂŒhrend noch praktikabel, und zwar in allen vorgeschlagenen Varianten. Zudem bringt er Rechtsunsicherheit, einen hohen bĂŒrokratischen Aufwand und damit Kosten fĂŒr die SpitĂ€ler, deren Finanzierung nirgends geregelt wird. Das Kosten-Nutzen-VerhĂ€ltnis fĂŒr das Gesundheitssystem als Ganzes ist demgegenĂŒber mehr als fraglich.  

Mit den sich seit 1. Januar 2020 in Kraft befindlichen Artikeln 55 (IntegritĂ€t) und 56 (Transparenzpflicht) des Heilmittelgesetzes (HMG) sowie der darauf basierenden Verordnung ĂŒber die Transparenz und IntegritĂ€t im Heilmittelbereich (VITH) bestehen bereits detaillierte IntegritĂ€ts- und Transparenzvorschriften, die eine griffige behördliche MarktĂŒberwachung sicherstellen und die mit der Ausdehnung der IntegritĂ€tsbestimmungen auf Medizinprodukte bis 2025 grundsĂ€tzlich alle Heilmittel erfassen werden. Es gilt nun diese Bestimmungen einzufĂŒhren bzw. umzusetzen.