TARMED bei Eidg. Sozialversicherungen: Keine Taxpunktwertkorrektur notwendig

Die Einfßhrung von TARMED im Bereich der Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung erfolgte in den Spitälern und Kliniken ohne Kostensteigerung gegenßber dem vorher gßltigen Tarif.