Neuropsychologie: Tarifstrukturvertrag vom Bundesrat genehmigt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 den Tarifstrukturvertrag genehmigt, der die Vergßtung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ßbernommenen Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie regelt. Dieser Vertrag wurde zwischen allen Tarifpartnern abgeschlossen und tritt am 1. April 2021 in Kraft. Alle beteiligten Tarifpartner sind erfreut ßber die schnelle Genehmigung des Vertrags, der im vergangenen Sommer beim Bundesrat gemeinsam eingereicht wurde.