Die von den Krankenkassen geforderte systematische Lieferung aller medizinischer Datensets mit der Spitalrechnung verletzt das Patienten- und Arztgeheimnis, verstösst gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und gegen das Prinzip der VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit. Zu diesen Schlussfolgerungen kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Spitalverbandes H+ und der Verbindung der Schweizer Ărztinnen und Ărzte FMH.